🎊 Prosit Neujahr 🥂
Das Magazin
AutoBild
berichtet über alle Änderungen, die ab dem 01.01.2021 in Kraft treten
Änderungen für Autofahrer 2021
- Neue Kfz-Steuer-Berechnung
Ab 2021 wird der CO2-Aufschlag bei der Kfz-Steuer für
Neuwagen stärker gewichtet. Dadurch sollen der Absatz verbrauchsarmer Pkw
gesteigert und die Verkehrsemissionen gesenkt werden. Wenn ein Neuwagen mehr
als 115 Gramm Kohlendioxid pro Kilometer (g CO2/km) ausstößt, wird für ihn eine
höhere Kfz-Steuer fällig. Das betrifft allerdings nur Neuzulassungen. Dafür
sparen Benziner und Diesel 30 Euro Steuern im Jahr, wenn sie unter 95 Gramm CO2
pro Kilometer ausstoßen.
- Abgasnorm Euro 6d ISC-FCM
Im neuen Jahr kommt eine neue Abgasnorm für Benziner und
Diesel: Euro 6d ISC-FCM, eine Evolutionsstufe der Abgasnorm Euro 6. ISC
(In-Service-Conformity-Tests) heißt, dass ein Autobauer durch Stichproben
nachweisen muss, dass Pkw im Betrieb die gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Das
FCM-System (Fuel Consumption Monitoring) speichert die realen Verbrauchswerte,
über eine Diagnose-Schnittstelle können sie mit den Herstellerangaben
verglichen werden.
Ab 1. Januar 2021 gilt die neue Norm bei allen
Neuzulassungen (bislang Euro 6d-TEMP), seit dem 1. Januar 2020 galt sie bereits
für alle Typgenehmigungen. Die wichtigsten Grenzwerte betreffen die Stickoxide
(NOx): für Diesel 80 mg/km und für Benziner 60 mg/km (beide auf dem Prüfstand
gemessen). Entscheidend ist jedoch der Konformitätsfaktor, der Abweichungen im
Straßenbetrieb erlaubt. Er sinkt im neuen Jahr von 2,1 bei Euro 6d-TEMP auf
1,43 (bei Dieseln also von 168 mg NOx/km auf 114 mg NOx/km).
- Neue Typklassen
Für rund elf Millionen Autofahrer ändert sich die Typklasse
im kommenden Versicherungsjahr. Knapp 6,1 Millionen von ihnen wurden laut
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) höher eingestuft –
das kann höhere Kfz-Versicherungsbeiträge bedeuten. Beim Tesla Model S kann das
bis zu 250 Euro Unterschied ausmachen. Für 4,9 Millionen Verträge verbessert
sich die Typklasse, zum Beispiel beim Seat Arona 1.5 (Typ KJ, seit 2017) und
beim Skoda Karoq 2.0 TDI 4x4 (Typ NU, seit 2017), die jeweils um drei Klassen
klettern. Für die übrigen 30,6 Millionen bleibt die Typklasse bestehen. Die Typklassen gibt der GDV einmal jährlich heraus, sie
bieten eine unverbindliche Einschätzung über das Schadensrisiko eines Autos.
Wie sich die Veränderung im Einzelfall auf den Beitrag auswirkt, hängt jedoch
auch stark von der jeweiligen Kfz-Versicherung ab. Hier finden Sie die
günstigste Teilkasko- oder Vollkasko-Versicherung.
- Neue Führerscheinprüfung
Ab Januar 2021 wird bei der praktischen Fahrprüfung der
Aufgabenkatalog erweitert, die Dauer um zehn Minuten verlängert und am Ende ein
elektronisches Prüfprotokoll angefertigt, das die handschriftliche
Prüfdokumentation ersetzt. Außerdem bekommt künftig jeder Führerscheinbewerber
und -bewerberin (sieben wertvolle Lerntipps) am Ende der Prüfung ein
fünfminütiges Feedbackgespräch. Die Optimierte Praktische Fahrerlaubnisprüfung
(OPFEP) gilt ab dem kommenden Jahr für alle Führerscheinklassen.
- Führerschein mit Automatik
Ab dem 1. April 2020 greift beim Führerscheinerwerb die
Automatikregelung. Fahrschüler der Klasse B können ihre Ausbildung in einem
Automatikfahrzeug absolvieren und trotzdem später ein Auto mit Schaltgetriebe
fahren. Dafür müssen sie mindestens zehn zusätzliche Fahrstunden mit einem
Schalter machen und von der Fahrschule nach einer mindestens 15-minütigen
Testfahrt die Fahrtauglichkeit bescheinigt bekommen.
- Verschärfte CO2-Vorgaben der EU
Ab 2021 dürfen laut EU-Verordnung 433/2009 neu zugelassene
Pkw im Schnitt nicht mehr als 95 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen –
entsprechend einem Verbrauch von 3,6 Litern Diesel oder 4,1 Litern Benzin.
Andernfalls drohen Strafen. Hier geht es aber um den Flottengrenzwert. Das
bedeutet, der Durchschnitt aller in der EU in einem Jahr zugelassenen Fahrzeuge
einer Marke soll diesen Wert nicht überschreiten. Nicht jedes einzelne neue
Auto muss also diesen Flottengrenzwert einhalten. Bis 2030 soll er mindestens
um weitere 37,5 Prozent gegenüber 2021 abgesenkt werden.
Genau genommen galt der CO2-Zielwert schon 2020,
übergangsweise allerdings nur für 95 Prozent aller Neuwagen. Kritiker bemängeln
eine Aufweichung der Regularien, da durch die Einbeziehung des Gewichts in die
Berechnungen Hersteller schwerer Fahrzeuge Erleichterungen bekommen.
Andererseits erhalten Produzenten von besonders verbrauchsarmen Autos
Gutschriften auf ihrem Konto. Dies führt dazu, dass sich Unternehmen wie
Fiat-Chrysler (CO2-reiche Flotte) mit dem Elektro-Pionier Tesla zu einem
sogenannten CO2-Pool zusammenschließen, um Strafzahlungen zu vermeiden. Für
Kunden haben die verschärften Werte keine unmittelbaren Auswirkungen,
allerdings könnten die Autobauer die Strafkosten durch erhöhte Preise
weitergeben.
- Automatische Verbrauchsmessung
Mit Beginn des Jahres 2021 müssen alle Hersteller die wahren
Verbräuche ihrer Pkw und leichten Nutzfahrzeuge an die EU-Kommission
übermitteln. Dies geschieht durch On-Board Fuel Consumption Meter (OBFCM), die
künftig in neu zugelassenen Autos eingebaut sein müssen. Seit Beginn 2020 galt
diese Pflicht bereits bei Typgenehmigungen. Bis 2026 will die EU in einer
Testphase die Ergebnisse dieser Verbrauchsmessgeräte und die Verbrauchsangaben
der Hersteller vergleichen.
- Modifiziertes Öko-Label
Ähnlich wie bei Kühlschränken und Waschmaschinen gibt es
seit dem 1. Dezember 2011 eine Art Öko-Label auch für Autos, das den Verbrauch
und die Energieeffizienz für Verbraucher in einer Skala (A+/grün bis G/rot)
verdeutlichen soll. Allerdings ist bei der Klassifizierung von
Etikettenschwindel die Rede, weil sie zum einen sehr undurchsichtig ist und zum
anderen den CO2-Ausstoß zum Fahrzeuggewicht in Relation setzt. Im Laufe des
Jahres 2021 könnte dieses Label modifiziert in Kraft treten, allerdings wird
über die Ausgestaltung zwischen Wirtschafts- und Umweltministerium noch heftig
gestritten.
- Farbe der TÜV-Plaketten
Alle Fahrzeuge mit einer gelben HU-Plakette müssen 2021 zu
TÜV, DEKRA und Co, im Erfolgsfall gibt es ein rosafarbenes Abzeichen für das
Jahr 2023.
- Mautgebühren Österreich und Schweiz
In Österreich kostet 2021 eine Pkw-Jahresvignette (in
Apfelgrün) 92,50 Euro (2 Monate: 27,80 Euro; 10 Tage: 9,50 Euro),
Motorradfahrer zahlen 36,70 Euro (2-Monatsvignette: 13,90 Euro,
10-Tagesvignette: 5,50 Euro). Das sind 1,5 Prozent mehr als 2020. Wer die
Klebevorschriften nicht beachtet, muss mit einer Ersatzmaut in Höhe von 120 Euro
oder – wenn man nicht sofort bezahlt – einer Geldstrafe von mindestens 300 Euro
rechnen (weitere Infos hier).
Die Jahresvignette 2021 für die Schweiz ist seit dem 1.
Dezember 2020 erhältlich und kostet 38,50 Euro. Sie ist bis zum 31. Januar 2022
gültig, bei Nichtbeachtung drohen umgerechnet 200 SFR Strafe plus die
Vignettengebühr obendrauf. Außerdem gilt im neuen Jahr auch bei den Eidgenossen
das Reißverschlussprinzip bei einer Fahrbahnverknappung und die
Rettungsgassenpflicht bei Stau.
- Mehrwertsteuer und Kaufprämie
Noch bis Ende 2020 gilt in Deutschland der wegen des
Coronavirus gesenkte Mehrwertsteuersatz von 16 Prozent, der von den meisten
Herstellern beim Autoverkauf weitergegeben wird. Bislang ist keine Verlängerung
geplant, sodass Kunden im neuen Jahr mit erhöhten Preisen rechnen müssen. Der
erhöhte Umweltbonus (Innovationsprämie), der Elektroautos, Plug-in-Hybride und
Brennstoffzellenfahrzeuge um bis zu 9000 Euro günstiger macht, hat dagegen
mindestens bis Ende 2025 Bestand.
- Euro 5 für Motorräder
Ab 1. Januar 2021 gilt für alle neu zugelassenen Motorräder
(auch 125er) die Abgasnorm Euro 5 (bislang nur für Typzulassungen). Diese ist
um etwa ein Drittel strenger als die 2016 für die Homologation eingeführte Norm
Euro 4. Die Änderung betrifft keine Bikes, die jetzt schon auf der Straße
fahren. Alle Änderungen für Biker finden Sie hier.
- CO2-Abgabe auf Kraftstoff
- Höhere Pendlerpauschale
2021 wird die CO2-Bepreisung fossiler Energieträger für
Wärme und Verkehr eingeführt. Wer Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel in den
Markt bringt, zahlt einen CO2-Preis, der voraussichtlich auf die Kunden
umgelegt wird. Ab Januar ist er auf zunächst 25 Euro pro Tonne festgelegt, bis
2025 steigt er schrittweise auf bis zu 55 Euro im Jahr an. Für Autofahrer wird
Sprit dadurch teurer: Benzin kostet rund 7 Cent pro Liter mehr, Diesel knapp 8
Cent. Dafür sollen Autofahrer an anderer Stelle entlastet werden.
- Fernstraßenverwaltung
Autobahnen werden ab dem 1. Januar 2021 nicht mehr von den
Ländern, sondern vom Bund in alleiniger Verantwortung geführt. Das betrifft
Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, vermögensmäßige Verwaltung und die
Finanzierung. Dazu wurde eine Infrastruktur-GmbH gegründet. Ziel ist es, das
Bundesfernstraßennetz effizienter zu verwalten als bislang. Das Geld des Bundes
soll schneller dort landen, wo es am dringendsten benötigt wird.
- Zukunft der Autoindustrie
2021 dürfte für die Automobilbranche als deutsche Schlüsselindustrie (rund 800.000 Arbeitsplätze direkt und indirekt) ein richtungsweisendes Jahr werden. Während bei Daimler, VW, BMW und Co Tausende Stellen eingespart werden (müssen), plant Tesla die Eröffnung seines neuen Werks vor den Toren Berlins. Dort sollen ab dem Sommer die ersten Elektroautos vom Band laufen, künftig sollen bis zu 500.000 Stromer pro Jahr produziert werden.
Da sage ich nur, Augen zu und durch 😑
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