Vor 70 Jahren, genauer gesagt am 1. Dezember 1951,
trat in Deutschland ein gravierender Fakt zum Thema
Verkehrssicherheit
in Kraft
☝🏼🙂
Der Gesetzgeber verankerte die regelmäßige Überprüfung
aller Kraftfahrzeuge in der Straßenverkehrsordnung,
die sogenannte „Hauptuntersuchung“ (HU),
umgangssprachlich auch „TÜV “ genannt
Foto: TÜV Süd |
Am 01. Januar 1961 wurde dann die Prüfplakette,
im Amtsdeutsch auch „Begutachtungsplakette“,
eingeführt, die auf das hintere Kennzeichen eines jeden
Kraftfahrzeugs angebracht werden muss und in den ersten
drei Jahren nach Einführung, ganz schlicht weiß war
Erst 1974 wurde das bis heute bekannte Farbschema
orange, blau, gelb, braun, rosa und grün,
welche nach jährlichem Wechsel alternieren, eingeführt
Der Monat der nächsten Prüfung steht immer oben
🤓
stetig steigenden Unfallzahlen aufgrund technischer Mängel
Foto: Ullstein |
Foto: TÜV Süd |
Foto: TÜV Rheinland |
Bis 1990 hatte der „Technische Überwachungsverein“ (TÜV)
alleinig den Auftrag der hoheitlichen Überwachungstätigkeit
1990 fiel das Prüfmonopol, sodass künftig drei weitere
Prüforganisationen, nämlich Dekra, GTÜ und KÜS
die Fahrzeugkontrolle durchführen durften
🙂
Seit 1980 ist die Reihenfolge der Farben vorgeschrieben,
und alle 6 Jahre wiederholt sich der Plaketten-Farbton
Quelle: Wikipedia |
Am 1. April 1985 wurde die „ASU“
(Abgas-Sonder-Untersuchung)
für alle Benziner eingeführt, welche mittels
sechseckiger Prüfplakette am vorderen Kennzeichen
nachgewiesen wurde und insbesondere die Einstellung
bzw. Einhaltung des CO-Gehalt der Abgase erforderte
Am 1. Dezember 1993 wurde dieses Prüfung in „AU“
(Abgas-Untersuchung)
umbenannt und galt künftig auch für Diesel
Seit dem 1.Januar 2010 ist die AU in die Hauptuntersuchung
integriert und die Prüfplakette am vorderen Kennzeichen entfällt
😌
Auch wenn man ab und an vor einer fälligen Hauptuntersuchung
zittert und bei Verfehlung schimpft, können wir alle froh sein,
dass Dank der Prüfungen die größtmögliche Verkehrssicherheit
gegeben und sichergestellt ist
😉
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