1. Januar 2021

das ändert sich zum 01.01.2021

 

🎊 Prosit Neujahr 🥂



Das Magazin
AutoBild
berichtet über alle Änderungen, die ab dem 01.01.2021 in Kraft treten
 

Änderungen für Autofahrer 2021

 

  • Neue Kfz-Steuer-Berechnung
Ab 2021 wird der CO2-Aufschlag bei der Kfz-Steuer für Neuwagen stärker gewichtet. Dadurch sollen der Absatz verbrauchsarmer Pkw gesteigert und die Verkehrsemissionen gesenkt werden. Wenn ein Neuwagen mehr als 115 Gramm Kohlendioxid pro Kilometer (g CO2/km) ausstößt, wird für ihn eine höhere Kfz-Steuer fällig. Das betrifft allerdings nur Neuzulassungen. Dafür sparen Benziner und Diesel 30 Euro Steuern im Jahr, wenn sie unter 95 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen.
 

  • Abgasnorm Euro 6d ISC-FCM
Im neuen Jahr kommt eine neue Abgasnorm für Benziner und Diesel: Euro 6d ISC-FCM, eine Evolutionsstufe der Abgasnorm Euro 6. ISC (In-Service-Conformity-Tests) heißt, dass ein Autobauer durch Stichproben nachweisen muss, dass Pkw im Betrieb die gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Das FCM-System (Fuel Consumption Monitoring) speichert die realen Verbrauchswerte, über eine Diagnose-Schnittstelle können sie mit den Herstellerangaben verglichen werden.
Ab 1. Januar 2021 gilt die neue Norm bei allen Neuzulassungen (bislang Euro 6d-TEMP), seit dem 1. Januar 2020 galt sie bereits für alle Typgenehmigungen. Die wichtigsten Grenzwerte betreffen die Stickoxide (NOx): für Diesel 80 mg/km und für Benziner 60 mg/km (beide auf dem Prüfstand gemessen). Entscheidend ist jedoch der Konformitätsfaktor, der Abweichungen im Straßenbetrieb erlaubt. Er sinkt im neuen Jahr von 2,1 bei Euro 6d-TEMP auf 1,43 (bei Dieseln also von 168 mg NOx/km auf 114 mg NOx/km).
 
  • Neue Typklassen
Für rund elf Millionen Autofahrer ändert sich die Typklasse im kommenden Versicherungsjahr. Knapp 6,1 Millionen von ihnen wurden laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) höher eingestuft – das kann höhere Kfz-Versicherungsbeiträge bedeuten. Beim Tesla Model S kann das bis zu 250 Euro Unterschied ausmachen. Für 4,9 Millionen Verträge verbessert sich die Typklasse, zum Beispiel beim Seat Arona 1.5 (Typ KJ, seit 2017) und beim Skoda Karoq 2.0 TDI 4x4 (Typ NU, seit 2017), die jeweils um drei Klassen klettern. Für die übrigen 30,6 Millionen bleibt die Typklasse bestehen. Die Typklassen gibt der GDV einmal jährlich heraus, sie bieten eine unverbindliche Einschätzung über das Schadensrisiko eines Autos. Wie sich die Veränderung im Einzelfall auf den Beitrag auswirkt, hängt jedoch auch stark von der jeweiligen Kfz-Versicherung ab. Hier finden Sie die günstigste Teilkasko- oder Vollkasko-Versicherung. 

  • Neue Führerscheinprüfung  
Ab Januar 2021 wird bei der praktischen Fahrprüfung der Aufgabenkatalog erweitert, die Dauer um zehn Minuten verlängert und am Ende ein elektronisches Prüfprotokoll angefertigt, das die handschriftliche Prüfdokumentation ersetzt. Außerdem bekommt künftig jeder Führerscheinbewerber und -bewerberin (sieben wertvolle Lerntipps) am Ende der Prüfung ein fünfminütiges Feedbackgespräch. Die Optimierte Praktische Fahrerlaubnisprüfung (OPFEP) gilt ab dem kommenden Jahr für alle Führerscheinklassen.
 
  • Führerschein mit Automatik
Ab dem 1. April 2020 greift beim Führerscheinerwerb die Automatikregelung. Fahrschüler der Klasse B können ihre Ausbildung in einem Automatikfahrzeug absolvieren und trotzdem später ein Auto mit Schaltgetriebe fahren. Dafür müssen sie mindestens zehn zusätzliche Fahrstunden mit einem Schalter machen und von der Fahrschule nach einer mindestens 15-minütigen Testfahrt die Fahrtauglichkeit bescheinigt bekommen.
 

  • Verschärfte CO2-Vorgaben der EU
Ab 2021 dürfen laut EU-Verordnung 433/2009 neu zugelassene Pkw im Schnitt nicht mehr als 95 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen – entsprechend einem Verbrauch von 3,6 Litern Diesel oder 4,1 Litern Benzin. Andernfalls drohen Strafen. Hier geht es aber um den Flottengrenzwert. Das bedeutet, der Durchschnitt aller in der EU in einem Jahr zugelassenen Fahrzeuge einer Marke soll diesen Wert nicht überschreiten. Nicht jedes einzelne neue Auto muss also diesen Flottengrenzwert einhalten. Bis 2030 soll er mindestens um weitere 37,5 Prozent gegenüber 2021 abgesenkt werden.
Genau genommen galt der CO2-Zielwert schon 2020, übergangsweise allerdings nur für 95 Prozent aller Neuwagen. Kritiker bemängeln eine Aufweichung der Regularien, da durch die Einbeziehung des Gewichts in die Berechnungen Hersteller schwerer Fahrzeuge Erleichterungen bekommen. Andererseits erhalten Produzenten von besonders verbrauchsarmen Autos Gutschriften auf ihrem Konto. Dies führt dazu, dass sich Unternehmen wie Fiat-Chrysler (CO2-reiche Flotte) mit dem Elektro-Pionier Tesla zu einem sogenannten CO2-Pool zusammenschließen, um Strafzahlungen zu vermeiden. Für Kunden haben die verschärften Werte keine unmittelbaren Auswirkungen, allerdings könnten die Autobauer die Strafkosten durch erhöhte Preise weitergeben.
 
  • Automatische Verbrauchsmessung
Mit Beginn des Jahres 2021 müssen alle Hersteller die wahren Verbräuche ihrer Pkw und leichten Nutzfahrzeuge an die EU-Kommission übermitteln. Dies geschieht durch On-Board Fuel Consumption Meter (OBFCM), die künftig in neu zugelassenen Autos eingebaut sein müssen. Seit Beginn 2020 galt diese Pflicht bereits bei Typgenehmigungen. Bis 2026 will die EU in einer Testphase die Ergebnisse dieser Verbrauchsmessgeräte und die Verbrauchsangaben der Hersteller vergleichen.

  • Modifiziertes Öko-Label

Ähnlich wie bei Kühlschränken und Waschmaschinen gibt es seit dem 1. Dezember 2011 eine Art Öko-Label auch für Autos, das den Verbrauch und die Energieeffizienz für Verbraucher in einer Skala (A+/grün bis G/rot) verdeutlichen soll. Allerdings ist bei der Klassifizierung von Etikettenschwindel die Rede, weil sie zum einen sehr undurchsichtig ist und zum anderen den CO2-Ausstoß zum Fahrzeuggewicht in Relation setzt. Im Laufe des Jahres 2021 könnte dieses Label modifiziert in Kraft treten, allerdings wird über die Ausgestaltung zwischen Wirtschafts- und Umweltministerium noch heftig gestritten.
 
  • Farbe der TÜV-Plaketten
Alle Fahrzeuge mit einer gelben HU-Plakette müssen 2021 zu TÜV, DEKRA und Co, im Erfolgsfall gibt es ein rosafarbenes Abzeichen für das Jahr 2023.

  • Mautgebühren Österreich und Schweiz
In Österreich kostet 2021 eine Pkw-Jahresvignette (in Apfelgrün) 92,50 Euro (2 Monate: 27,80 Euro; 10 Tage: 9,50 Euro), Motorradfahrer zahlen 36,70 Euro (2-Monatsvignette: 13,90 Euro, 10-Tagesvignette: 5,50 Euro). Das sind 1,5 Prozent mehr als 2020. Wer die Klebevorschriften nicht beachtet, muss mit einer Ersatzmaut in Höhe von 120 Euro oder – wenn man nicht sofort bezahlt – einer Geldstrafe von mindestens 300 Euro rechnen (weitere Infos hier).
Die Jahresvignette 2021 für die Schweiz ist seit dem 1. Dezember 2020 erhältlich und kostet 38,50 Euro. Sie ist bis zum 31. Januar 2022 gültig, bei Nichtbeachtung drohen umgerechnet 200 SFR Strafe plus die Vignettengebühr obendrauf. Außerdem gilt im neuen Jahr auch bei den Eidgenossen das Reißverschlussprinzip bei einer Fahrbahnverknappung und die Rettungsgassenpflicht bei Stau.
 
  • Mehrwertsteuer und Kaufprämie
 Noch bis Ende 2020 gilt in Deutschland der wegen des Coronavirus gesenkte Mehrwertsteuersatz von 16 Prozent, der von den meisten Herstellern beim Autoverkauf weitergegeben wird. Bislang ist keine Verlängerung geplant, sodass Kunden im neuen Jahr mit erhöhten Preisen rechnen müssen. Der erhöhte Umweltbonus (Innovationsprämie), der Elektroautos, Plug-in-Hybride und Brennstoffzellenfahrzeuge um bis zu 9000 Euro günstiger macht, hat dagegen mindestens bis Ende 2025 Bestand.

  • Euro 5 für Motorräder
Ab 1. Januar 2021 gilt für alle neu zugelassenen Motorräder (auch 125er) die Abgasnorm Euro 5 (bislang nur für Typzulassungen). Diese ist um etwa ein Drittel strenger als die 2016 für die Homologation eingeführte Norm Euro 4. Die Änderung betrifft keine Bikes, die jetzt schon auf der Straße fahren. Alle Änderungen für Biker finden Sie hier.

  • CO2-Abgabe auf Kraftstoff
2021 wird die CO2-Bepreisung fossiler Energieträger für Wärme und Verkehr eingeführt. Wer Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel in den Markt bringt, zahlt einen CO2-Preis, der voraussichtlich auf die Kunden umgelegt wird. Ab Januar ist er auf zunächst 25 Euro pro Tonne festgelegt, bis 2025 steigt er schrittweise auf bis zu 55 Euro im Jahr an. Für Autofahrer wird Sprit dadurch teurer: Benzin kostet rund 7 Cent pro Liter mehr, Diesel knapp 8 Cent. Dafür sollen Autofahrer an anderer Stelle entlastet werden.
 
  • Höhere Pendlerpauschale
 2021 wird die CO2-Bepreisung fossiler Energieträger für Wärme und Verkehr eingeführt. Wer Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel in den Markt bringt, zahlt einen CO2-Preis, der voraussichtlich auf die Kunden umgelegt wird. Ab Januar ist er auf zunächst 25 Euro pro Tonne festgelegt, bis 2025 steigt er schrittweise auf bis zu 55 Euro im Jahr an. Für Autofahrer wird Sprit dadurch teurer: Benzin kostet rund 7 Cent pro Liter mehr, Diesel knapp 8 Cent. Dafür sollen Autofahrer an anderer Stelle entlastet werden.
 
  • Fernstraßenverwaltung
Autobahnen werden ab dem 1. Januar 2021 nicht mehr von den Ländern, sondern vom Bund in alleiniger Verantwortung geführt. Das betrifft Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, vermögensmäßige Verwaltung und die Finanzierung. Dazu wurde eine Infrastruktur-GmbH gegründet. Ziel ist es, das Bundesfernstraßennetz effizienter zu verwalten als bislang. Das Geld des Bundes soll schneller dort landen, wo es am dringendsten benötigt wird.
 
  • Zukunft der Autoindustrie

2021 dürfte für die Automobilbranche als deutsche Schlüsselindustrie (rund 800.000 Arbeitsplätze direkt und indirekt) ein richtungsweisendes Jahr werden. Während bei Daimler, VW, BMW und Co Tausende Stellen eingespart werden (müssen), plant Tesla die Eröffnung seines neuen Werks vor den Toren Berlins. Dort sollen ab dem Sommer die ersten Elektroautos vom Band laufen, künftig sollen bis zu 500.000 Stromer pro Jahr produziert werden.



Da sage ich nur, Augen zu und durch 😑
 
 

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